Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telerion GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen dem Kunden und uns, Telerion GmbH, Q 7, 24, 68161 Mannheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 726791 (nachfolgend „Telerion“ genannt) ausschließlich geltenden Bedingungen für die Erbringung der Communication-as-a-Service – Services von Telerion (nachfolgend die „Services“ genannt), soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Ergänzend gelten die jeweiligen Produktbeschreibungen sowie – soweit vorhanden – produktspezifische oder individuelle SLA-Vereinbarungen.

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Telerion ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von Telerion schriftlich anerkannt werden.

1.4.Telerion behält sich vor, die vorliegenden Geschäftsbedingungen in berechtigten Fällen (etwa bei einer Gesetzesänderung) abzuändern. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderungen der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.

1.5. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte gleicher Art in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation von Services auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die Bestellung von Services durch den Kunden ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Freischaltung der Services kommt ein Vertrag zustande.

2.2. Nach Freischaltung hat der Kunde die Möglichkeit, über sein Konto kostenpflichtige Leistungen zu bestellen. Dazu gehören insbesondere User-Lizenzen. Mit Zusendung der jeweiligen Auftragsbestätigung nimmt Telerion die Bestellung an.

3. Vertragsgegenstand

3.1.Telerion bietet dem Kunden die Nutzung der Services über das Internet für die Dauer des Vertrages an. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.

3.2. Soweit nicht anders vereinbart, werden individuelle Anpassung der Services und Beratungsleistungen von Telerion nicht geschuldet. Die Erbringung der Services setzt voraus, dass der Kunde die für die Nutzung erforderliche Infrastruktur unterhält. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seiner eigenen Hard- und Software.

3.3. Der für die Speicherung von Workspace-Daten (s. Ziff. 8.) notwendige Speicherplatz wird auf Cloud-Rechenzentren von Drittanbietern bereitgestellt.

3.4. Telerion ist berechtigt, die Services zu aktualisieren und weiterzuentwickeln, soweit dadurch keine Nachteile oder zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen. Sollten bestimmte Funktionen der Services dann nicht mehr verfügbar sein, so wird Telerion den Kunden spätesten einen Monat vor der Änderung in Kenntnis setzen. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin zu. Letzteres gilt nicht, wenn die Funktion durch eine gleichwertige neue Funktion ersetzt wird oder es sich um eine Funktion handelt, deren Fehlen lediglich zu einer unerheblichen Minderung der Nutzungsmöglichkeit führt.

3.5. Telerion ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1. Der Vertrag beginnt am Tag der Freischaltung der Services.

4.2. Der Kunde kann den Vertrag oder die User-Lizenzen mit einer Frist von 30 Tagen zu Ende des Monats kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit der User-Lizenzen.

4.3. Telerion kann den Vertrag oder die User-Lizenzen mit einer Frist von 90 Tagen zum Ende des Monats kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit der User-Lizenzen.

4.4. Verträge oder User-Lizenzen ohne Mindestlaufzeit können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

4.5. Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

4.5.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Partei oder gegebenenfalls eines persönlich haftenden Gesellschafters bzw. das Stellen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse;


4.5.2. der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen des Vertrages durch die jeweils andere Partei;


4.5.3. Zahlungsverzug des Kunden und Nichtzahlung innerhalb angemessener Frist.

4.6. Wird der Vertrag gekündigt, enden sämtliche Lizenzen mit Wirkung zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Mit Beendigung aller User-Lizenzen endet der Vertrag.

4.7. Kündigungen müssen per E-Mail an sales@telerion.com erfolgen.

4.8. Der Zugang zum Kundenkonto wird nach Beendigung des Vertrages gesperrt. Es obliegt dem Kunden, seine Workspace-Daten (Ziff. 8.) rechtzeitig zu exportieren und auf die eigenen Systeme zu speichern. 30 Tage nach Beendigung des Vertrages werden sämtliche Workspace-Daten unwiderruflich gelöscht.

5. Verfügbarkeit

5.1. Telerion gewährt eine Mindestverfügbarkeit von 99,99 % im Jahresdurchschnitt.

5.2. Wartungsarbeiten, Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Services (geplante Downtimes) sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Über die Durchführung von geplanten Downtimes wird der Kunde rechtzeitig – d.h. spätestens 7 Tage im Voraus – informiert.

5.3. Ausfallzeiten, die auf Verschulden des Kunden, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sind von der gewährten Mindestverfügbarkeit ausgenommen, vgl. noch Ziff. 6.4. und 6.5.

6. Support

6.1. Telerion erbringt Support per E-Mail. Anfragen sind an helpdesk@telerion.com zu richten.

6.2. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Komplexität der Anfrage.

6.3. Gegen Aufpreis kann der Kunde zusätzliche Supportleistungen mit garantierten Bearbeitungszeiten buchen.

6.4. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Kunde die von Telerion erteilten Hinweise befolgen.

6.5. Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren.

7. Workspace und autorisierte User

7.1. Nach Freischaltung wird dem Kunden ein digitaler Bereich zugewiesen, in dem er auf die Services zugreifen kann („Workspace“).

7.2. Über sein Kundenkonto hat der Kunde die Möglichkeit, User-Lizenzen zu bestellen und kann dann Benutzer zu dem Workspace einladen („autorisierte User“).

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten der Nutzer vollständig und ordnungsgemäß anzugeben. Bei Änderungen hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Daten unverzüglich aktualisiert werden.

8. Workspace-Daten

8.1. Der Kunde und seine autorisierten User können Inhalte und Informationen an die Services übermitteln (die „Workspace-Daten“).

8.2. Der Kunde sichert zu, dass er und seine autorisierten User berechtigt sind, die Workspace-Daten entsprechend zu nutzen.

8.3. Der Kunde bleibt Eigentümer der Workspace-Daten.

8.4. Der Kunde räumt Telerion das Recht ein, die Workspace-Daten in dem Umfang zu nutzen, in dem dies für die Erbringung der Dienste erforderlich ist. Sollte der Kunde die Workspace-Daten im Auftrag eines Dritten nutzen, so sichert er zu, dass er hierzu berechtigt ist.

9. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, seine Angaben im Kundenkonto auf dem aktuellen Stand zu halten.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf die Nutzung der Services einzuhalten und insbesondere keine rechts- oder sittenwidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzende Inhalte an die Services zu übermitteln oder über die Services zu erzeugen. Für den Fall einer Inanspruchnahme der Telerion aufgrund der Verletzung dieser Verpflichtung verpflichtet sich der Kunde, Telerion in vollem Umfang von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen und der Telerion sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten sowie sonstigen durch die Inanspruchnahme resultierenden Schaden zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter abzuwehren.

9.3. Der Kunde wird seine autorisierten User sowie Dritte (etwa Kunden des Kunden) über alle für die Nutzung der Services maßgeblichen Vorgaben von Telerion unterrichten und sicherstellen, dass die Services rechtmäßig und entsprechend der Regelungen dieser Bedingungen benutzt werden.

9.4. Der Kunde verpflichtet sich, unbefugten Zugriff Dritter auf die Services zu verhindern.

9.5. Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten vor Übermittlung an die Services zu sichern.

10. Kampagne-Landingpage

10.1. Einige der Services von Telerion bieten dem Kunden die Möglichkeit an, für die Dauer des Vertrages eine eigene sog. Kampagne-Landingpage auf einer Subdomain von TGA zu unterhalten. In diesem Fall gelten die nachstehenden 10.2. bis 10.5.

10.2. Der Kunde bleibt verantwortlich für sämtliche Inhalte einer solchen Kampagne-Landingpage.

10.3. Der Kunde verpflichtet sich, über die Kampagne-Landingpage keine rechts- oder sittenwidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzende Inhalte anzubieten und auch nicht auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. Für den Fall einer Inanspruchnahme der Telerion aufgrund der Verletzung dieser Verpflichtung verpflichtet sich der Kunde, Telerion in vollem Umfang von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen und der Telerion sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten sowie sonstigen durch die Inanspruchnahme resultierenden Schaden zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter abzuwehren.

10.4. Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften, die mit der Unterhaltung der Landingpage verbunden sind, verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die datenschutzrechtlichen Informationspflichten.

10.5. Jede Landingpage muss eine Datenschutzerklärung des Kunden enthalten. Der Kunde wird Telerion den Inhalt hierfür rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Landingpage zur Verfügung stellen.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

11.1. Der Kunde zahlt das vereinbarte Entgelt in Euro.

11.2. Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, welche ggf. durch seine autorisierten User verursacht worden sind. Dies gilt auch bei missbräuchlicher Nutzung, soweit er nicht nachweist, dass ihm keine Pflichtverletzung zu Last fällt.

11.3. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

11.4. Sofern nicht anderweitig vereinbart, erhält der Kunde monatlich eine Rechnung für die erbrachten Leistungen. Rechnungen sind 7 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

11.5. Telerion übermittelt Rechnungen ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail oder stellt sie im Kundenportal zum Download bereit.

11.6. Der Kunde erklärt sich mit einer Übermittlung seiner Rechnungen per E-Mail einverstanden.

11.7. Einwendungen gegen gestellte Rechnungen können vom Kunden mit einer Frist von 14 Werktagen Zugang der jeweiligen Rechnung in Schriftform geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschossen. Der Widerspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Im Falle eines berechtigten Widerspruches, erfolgt eine Gutschrift.

11.8. Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Zahlung des Entgeltes anfallen, sind vom Kunden zu tragen.

12. Gebührenanpassungen

Telerion behält sich vor, bei einer Laufzeitverlängerung vom Vertrag oder von den User-Lizenzen Gebührenanpassungen auf den aktuellen Listenpreis vorzunehmen. Sollte der Kunde davon betroffen sein, wird er spätestens 30 Tage vor der Verlängerung darüber informiert. Sollte er damit nicht einverstanden sein, so endet der Vertrag bzw. die von der Gebührenanpassung betroffene User-Lizenz zum Ende der aktuellen Laufzeit, d.h. eine Verlängerung findet nicht statt.

13. Gewährleistung

13.1. Telerion gewährleistet, dass die Services den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und den in den jeweiligen Produktbeschreibungen ausgewiesenen Funktionsumfang haben.

13.2. Der Kunde muss Mängel unverzüglich melden. Unerhebliche Minderungen der Nutzungsmöglichkeit stellen keinen Mangel dar.

13.3. Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht.

14. Haftung

14.1. Telerion haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

14.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Telerion – außer im Fall der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

14.3. Die Haftung von Telerion für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden wegen Ansprüche Dritter ist im Fall einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

14.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

14.5. Telerion haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

14.6. Soweit über die Services Telekommunikationsdienste angeboten werden, haftet Telerion für Vermögensschäden des Kunden, die von Telerion oder ihren Erfüllungsgehilfen fahrlässig herbeigeführt werden, bis zu einem Betrag von 12.500 Euro je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von Telerion auf 10 Mio. Euro jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

14.7. Eine weitere Haftung der Telerion ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

14.8. Haftungsausschlüsse und/oder –beschränkungen gelten ebenfalls für Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Telerion.

15. Höhere Gewalt

15.1. Ein Fall der höheren Gewalt liegt vor bei jedem unvorhersehbaren, schwerwiegenden Ereignis, wie insbesondere Krieg, terroristische Auseinandersetzung, Epidemien, Pandemien oder Arbeitskämpfe, welches außerhalb des Einflussbereichs einer Vertragspartei liegt und durch das eine Vertragspartei ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks sowie nicht von ihr verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen und rechtmäßiger Aussperrungen.

15.2. Im Falle einer Verhinderung der Verpflichtungen nach dem Vertrag hat die betroffene Partei der anderen Partei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzuzeigen. Sie wird sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

15.3. Die Parteien verpflichten sich, den Vertrag an die veränderten Verhältnisse nach Treu und Glauben anzupassen. Für die Dauer und im Umfang der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkung sind die Parteien von ihren Pflichten aus dem Vertrag befreit und schulden insoweit auch keinen Schadensersatz. Zudem kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten, wenn abzusehen ist, dass ein vereinbarter Erfüllungszeitpunkt um mehr als 8 Wochen überschritten wird.

16. Nutzungsrechte

16.1. Das Urheberrecht und alle Schutzrechte an den Services und an deren Software-Komponenten stehen ausschließlich Telerion zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat Telerion entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte.

16.2. Telerion räumt dem Kunden sowie seinen autorisierten Usern während der Laufzeit des Vertrages bzw. der User-Lizenzen das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, auf die Services über das Internet zuzugreifen und sie zu nutzen.

16.3. Dem Kunden und seinen autorisierten Usern ist eine Unter- oder Weiterlizenzierung nicht gestattet. Die Nutzung der Services durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Telerion.

16.4. Die vorgenannten Ausführungen gelten auch für sämtliche Updates und Upgrades.

17. Abtretungsverbot und Aufrechnung

17.1. Das Recht zur Aufrechnung gegen eine Forderung von Telerion, steht dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder durch Telerion anerkannt sind oder die Zustimmung von Telerion vorliegt.

17.2. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Telerion an Dritte übertragen werden. Die Einwilligung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

18. Datenschutz und Geheimhaltung

18.1. Telerion ist gegenüber dem Kunden grundsätzlich als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) tätig. Einzelheiten werden in einer separat abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geregelt.

18.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber Endkunden durch geeignete Maßnahmen (z.B. Veröffentlichung von Datenschutzbestimmungen, Bandansagen etc.) sicherzustellen.

18.3. Ferner erhebt, verarbeitet und nutzt Telerion Bestands-, Nutzungs- und Verbindungsdaten zur Berechnung der Leistungsentgelte und Bestandsdaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden.

18.4. Sämtliche Informationen, die die Parteien schriftlich oder in jeder anderen Form miteinander austauschen, sind von den Parteien vertraulich zu behandeln, wenn sie als vertraulich deutlich gekennzeichnet, also solche beschrieben oder in anderer Weise also erkennbar sind. Als vertrauliche Informationen in diesem Sinne unabhängig von dem Medium, in dem sie enthalten sind, gelten insbesondere Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten.

18.5. Als vertrauliche Information im Sinn der Ziff. 18.4. dieser Vereinbarung gelten nicht solche Informationen, hinsichtlich derer diejenige Partei, die die betreffende Information erhalten hat, beweisen kann:

18.5.1. dass die vertrauliche Information zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt ist und dieser Umstand nicht auf ihr Fehlverhalten zurückzuführen ist;


18.5.2. zu ihrer Kenntnis auf anderen Wegen als durch die andere Vertragspartei oder mit dieser verbundene Unternehmen gelangt ist, ohne dass eine gegenüber letzteren unmittelbar oder mittelbar bestehende Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt wurde und es rechtens war, diese Information weiter zu geben;


18.5.3. dass sie die vertrauliche Information eigenständig und ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung gewonnen hat.

18.6. Die Tatsache, dass zwischen den Vertragsparteien eine Geschäftsbeziehung besteht, ist keine vertrauliche Information, vgl. Ziff. 19.

18.7. Unbeschadet vorgenannter Bestimmungen ist jede Vertragspartei berechtigt, ihren gesetzlichen Auskunftspflichten nachzukommen. Dabei sollte der Umfang der Weitergabe von vertraulichen Informationen so gering wie möglich gehalten werden.

18.8. Jede Vertragspartei wird ihren Angestellten oder Beratern vertrauliche Informationen nur soweit zugänglich machen, als dies nach dem Vertragszweck dieser Vereinbarung erforderlich ist.

18.9. Die Pflicht zur Vertraulichkeit dauert nach Beendigung des Vertrages fort.

19. Referenzen

Telerion behält sich vor, für die Dauer des Vertrages den Kunden gegenüber Dritten als „Referenzkunden“ zu benennen sowie Namen und Logo des Kunden auf die eigenen Internetseiten zum Zwecke der Referenzangabe aufzunehmen.

20. Schlussbestimmungen

20.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

20.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.3. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mannheim.

20.4. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und englischen Fassung dieser Geschäftsbedingungen, gilt die deutsche Fassung.


Stand: 26.02.2021

Version: 1.1.3.